Incoterms 2020 des ICC (International Chamber of Commerce)

Incoterms® (International Commercial Terms) regeln weltweit die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im internationalen Handel. Dabei handelt es sich um weltweit anerkannte Lieferklauseln, die als Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer dienen. Sie beinhalten unter anderem Versicherungskosten, Transportkosten und die Haftung für Verlust und Beschädigung einer Ware.

Die Incoterms® wurden erstmals 1936 in Paris herausgebracht und sind seitdem mehrfach ergänzt und überarbeitet worden. Nach drei Jahren Überarbeitungsprozess der Incoterms® (2010), an dem mehr als 500 Experten aus über 40 Ländern arbeiteten, gelten nun folgende Neuerungen ab dem 01. Januar 2020:

NEU: Die Klausel DAT (Geliefert Terminal) wurde in DPU (Geliefert benannter Ort entladen) geändert.

DPU – Delivered At Place Unloaded / Geliefert benannter Ort entladen
“Geliefert benannter Ort entladen” bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und an einem benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Bestimmungsort kann ein beliebiger Ort sein und muss kein „Terminal“ sein.

NEU: Versicherungsdeckung bei der CIP-Klausel

Bei der CIP-Klausel hat sich die Versicherungsdeckung geändert. So wird nun die Versicherungsdeckung ICC-A (Institut Cargo Clauses: All Risk) benötigt, während CIF weiterhin nur eine Deckung ICC-C (Mindestversicherungsschutz gegen ausdrücklich genannte Schadensereignisse) bietet.

NEU: in FCA, DAP, DPU und DDP: Der Transport kann auch mit eigenen Verkehrs-Mitteln erfolgen.

NEU: FCA-Klausel: Optional ist die Ausstellung eines Bordkonnossements, welches nach Anweisung des Käufers an den Frachtführer, dem Verkäufer übergeben wird.

NEU: Die Incoterms® 2020-Klauseln berücksichtigen die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren und enthalten künftig klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten.

Wichtig zu beachten ist, dass es weiterhin möglich ist, Geschäfte nach den Bedingungen der Incoterms® 2010 oder sogar ältere Fassungen, abzuschließen. Hier sollten Sie darauf achten, deutlich in Ihren Verträgen zu markieren, auf welche Incoterms® Sie sich beziehen. Nach Angaben der ICC kommen die Incoterms® in 90 Prozent aller internationalen Verträge zum Einsatz, Sie sind jedoch nicht verpflichtend.

Bei Fragen rund um Ihre Transportversicherung wenden Sie sich an Ihren persönlichen Grafenberg Ansprechpartner.